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Anglerverein Forst-Süd e.V. - Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg e.V.

Anglerverein Forst-Süd e.V.
Die nächsten Termine sind:
Arbeitseinsatz am Sonnabend, 23.03.2024
um 08:30 Uhr am Pferdeteich
Vorstandssitzung am Mittwoch, 03.04.2024
um 19:00 Uhr in der Gaststätte "Am Turnplatz"
Arbeitseinsatz am Sonnabend, 20.04.2024
um 08:30 Uhr am Pferdeteich
Achtung: Termine können sich kurzfristig ändern.
Bitte hier öfter nachschauen und Informationen weitergeben!




Mitglied werden
Sie sind hier: Wie werde ich Mitglied im Verein  (zuletzt aktualisiert: 13. 06. 2023 - 12:25:56)



Wie werde ich Mitglied



Mitglied im Anglerverein Forst-Süd e.V. kann jeder werden, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

- er/sie stimmt der Satzung des Vereins mit seiner Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag zu
- mir seiner/ihrer Unterschrift bestätigt er/sie die Einhaltung der Gewässerordnung und der Satzung des Landesanglerverbandes Brandenburg
- er/sie ist in keinem weiteren Verein im Bereich des LAVB angemeldet und bisher nicht negativ wegen Fischwilderei aufgefallen bzw. vorbestraft.

Einmalige Aufnahmebebühr des AV Forst-Süd e.V.: Jugendliche 10,00 €, Erwachsene 30,00 €.
Jahresbeitrag im Bereich des KAV Forst: Jugendliche 20,00 €, Erwachsene 70,00 €.

Der Aufnahmeantrag kann zusammen mit der Anlage (Erklärung zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten lt. DSGVO) unter 'Dies und Das - Downloads' oder hier heruntergeladen werden und ist ausgefüllt und unterschrieben, bei Jugendlichen durch die Erziehungsberechtigten, zusammen mit einem Passbild, dem Vorstand bzw. vorrangig der Schatzmeisterin zu übergeben (an Vorstandssitzungen und Versammlungen persönlich sowie per Post an die im Terminplan angegebene Adresse).




Weitere Voraussetzungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung gibt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vor:

Voraussetzungen:
Das Angeln ist im Land Brandenburg ab dem vollendeten 8.Lebensjahr erlaubt. Angeln dürfen nur Personen, die eine gültige Fischereiabgabemarke und eine Angelkarte für das Gewässer besitzen. Diese Dokumente berechtigen zusammen zum Angeln mit der Friedfischhandangel.

Die Fischereiabgabemarke ist erhältlich in der Unteren Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte, in Fischereibetrieben und in Angelgeschäften. Sie ist 1 Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gültig. Der Preis beträgt für einen Erwachsenen 12,00 € und für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren 2,50 €. Angelkarten für das Gewässer werden von Fischereibetrieben, Angelvereinen, Angelgeschäften, Tourismusinformationen u. a. ausgegeben. Es gibt Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.
Wer auch mit der Raubfischangel fischen möchte, muss zusätzlich einen gültigen Fischereischein haben. Diesen kann man nach einer bestandenen Anglerprüfung erhalten. Auskünfte zur Ablegung der Anglerprüfung und Erlangung des Fischereischeines erteilen die unteren Fischereibehörden.

Merkmale einer Friedfischhandangel:
Eine Friedfischhandangel besteht aus einer Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken, der mit pflanzlichen oder tierischen Ködern bestückt ist. Auch Nachbildungen dieser Köder dürfen verwendet werden. Köder wie Teig, Getreide, Made und Wurm sind charakteristische Merkmale einer Friedfischangel. Köderfische, andere Wirbeltierköder, Teile davon oder künstliche Nachbildungen dieser Köder sind nicht zulässig.

Besonders wichtige Regeln:
Das Angeln ohne die erforderlichen Dokumente ist rechtswidrig und wird von den Ordnungsbehörden mit empfindlichen Strafen geahndet. Das Angeln ohne Angelkarte ist eine Straftat. Die Schonzeiten und Mindestmaß der einzelnen Fischarten müssen eingehalten werden. Es dürfen maximal zwei Handangeln verwendet werden. Die ausgelegten Angeln müssen ständig beaufsichtigt werden. Zu Fangeräten der Berufsfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. Weitere für die Angelfischerei wesentliche Regelungen sind im Fischereigesetz für das Land Brandenburg und in der Fischereiordnung des Landes Brandenburg enthalten.

Arbeit der Fischereiaufsicht:
Die Einhaltung der Bestimmungen bei der Ausübung der Angelfischerei wird durch Fischereiaufseher und Polizeibeamte kontrolliert. Die Kontrollbefugnis der Fischereiaufseher ist an den Dienstausweisen zu erkennen, die eingesehen werden können. Damit mögliche Kontrollen ohne Komplikationen durchgeführt werden können, wird darum gebeten, die Arbeit der Fischereiaufsicht zu unterstützen und den Anordnungen der Kontrollbefugten unbedingt Folge zu leisten.