Die nächsten Termine sind:
Anglerverein Forst-Süd e.V.
Alle Termine sind abhängig von den Corona-Maßnahmen
und damit verbundenen Einschränkungen!
Bis auf Widerruf finden keine Veranstaltungen,
Versammlungen
und Vorstandssitzungen in der Gaststätte "Am Turnplatz" statt!
Achtung: Termine können sich kurzfristig ändern.
Bitte hier öfter nachschauen und Informationen weitergeben!
Sie sind hier: Satzung (zuletzt aktualisiert: 06. 01. 2021 - 19:45:37)
Satzung des Anglervereins Forst-Süd e.V.§ 1
§ 2
Der AV ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des AV dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3
§ 4
§ 5 Die Mitglieder, außer die fördernden Mitglieder, haben im Rahmen des Satzungszweckes das Recht:
§ 6 Der AV erhebt einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. § 7
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9
Die Ausübung von Doppel- bzw. Mehrfachfunktionen durch ein Vorstandsmitglied ist möglich. Zur Absicherung der Vorstandsarbeit können weitere Vereinsmitglieder in den erweiterten Vorstand kooptiert werden. § 10 über die Beratungen der Mitgliederversammlungen und des Vereinsvorstandes sind Protokolle anzufertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. Zwingend geforderte Beschlüsse sind zu beurkunden. § 11 Das Verbandsschiedsgericht des KAV Forst e.V. entscheidet auf schriftlichen Antrag bei Meinungsverschiedenheiten:
§ 12
§ 13 Über die Auflösung des AV oder Wegfall des vereinbarten Vereinszwecks beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 3/4-Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder. Liquidatoren sind zwei unabhängige Personen sowie ein Vorstandsmitglied, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Bei Auflösung des AV oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt nach Abdeckung der Verbindlichkeiten das Vermögen des Vereins an den Landesanglerverband Brandenburg e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über Vermögensverwendung in diesem Fall dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes gefasst und ausgeführt werden. § 14 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Cottbus. § 15 Diese Satzung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 09.03.2015 beschlossen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Die Satzung vom 10.11.2014 tritt mit Beschlussfassung außer Kraft. Forst, den 09.03.2015
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